Reisemobile Zill
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Mietbedingungen

  1. Mietpreise

      Die Preisliste gilt für das laufende Jahr. Im Mietpreis ist enthalten:

  • gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer
  • Ausstattung je nach Fahrzeug
  • Wartungsdienst, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen
  • Haftpflichtversicherung
  • Spezielle Versicherungen für Vermietfahrzeuge, Vollkaskoversicherung mit 1000 Euro incl. Teilkasko mit 1000 Euro Selbstbeteiligung je Schadensfall
  • Alle gefahrenen Kilometer
  • Berechnung

Des Mietpreises erfolgt bis zur Fahrzeugrücknahme. Die Rücknahme ist im Mietvertrag festgelegt. Wird das Wohnmobil/Wohnwagen vor der vereinbarten Zeit zurückgegeben, reduziert sich der Mietpreis nicht. Bei verspäteter Fahrzeugrückgabe wird ein Tagesgrundpreis berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich der Vermieter vor.

  1. Zahlungsweise

Bei Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % fällig. Die Restsumme ist bis spätestens 2 Wochen vor Mietantritt ohne weitere Aufforderung zu zahlen. Übersteigt der Mietpreis nicht die Anzahlung, ist der gesamte Mietpreis bei Vertragsabschluß fällig. Mahngebühren werden mit 10 Euro pro Mahnung berechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen ist der Vermieter nicht mehr an die Buchung gebunden.

  1. Kaution

Bei der Übergabe des Wohnmobiles/ Wohnwagens muss eine Kaution in Höhe von 1000 Euro hinterlegt werden (Bar oder Überweisung). Die Kaution wird dem Mieter auf dem Übergabeprotokoll quittiert. Wird das Wohnmobil/Wohnwagen ohne Beschädigung zur vereinbarten Zeit zurückgegeben, erhält der Mieter die Kaution zurück. Liegt eine Beschädigung vor oder wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, kann die volle Kaution einbehalten werden, bis die Höhe des Schadens ermittelt ist.

  1. Rücktritt

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter, sind folgende Rücktrittskosten fällig: - bis 90 Tage 15%, - bis 15 Tage 60%, -bei weniger als 15  Tagen vor dem Übernahmetag 95% des Reisepreises. Der Rücktritt hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Es zählt der Posteingang beim Vermieter. Wird das Fahrzeug ohne Rücktrittserklärung nicht übernommen, ist der volle Mietpreis zu zahlen. Ein vom Mieter gestellter Ersatzmieter muss nicht in jedem Fall vom Vermieter angenommen werden. Gegen die bei Rücktritt fälligen Kosten kann sich der Mieter durch den Abschluss einer Reiserücktrittkosten-Versicherung schützen.

  1. Übergabe, Rückgabe, Reinigungsgebühren

Das Fahrzeug kann am vereinbarten Tag It. Mietvertrag zur vereinbarten Zeit übernommen werden. Vor Übergabe erfolgt eine Einweisung. (Das im Mietvertrag angegebene Datum ist das Übernahmedatum und nicht der erste Miettag und wird auch nicht als Miettag berechnet.)

Der Mieter hat bei Verspätung unter Umständen mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen, da andere Übergaben oder sonstige Termine vorgeschoben werden. Auch behalten wir uns vor, die Übergabe in diesem Fall erst am ersten Miettag vormittags durchzuführen.

Die Rückgabe des Wohnmobiles/Wohnwagens erfolgt am letzten Miettag zur vereinbarten Zeit. Die Rückgabezeit wird auf dem Übergabeprotokoll bei der Übergabe festgelegt und ist unbedingt einzuhalten. Wird das Fahrzeug verspätet zurückgebracht, berechnen wir pro Stunde Verspätung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30 Euro. Auch haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Das Wohnmobil/Wohnwagen ist innen und außen im gereinigten Zustand zurückzugeben, alle Schränke, Truhen, Waschraum, Toilette, Führerhaus und Fußboden sind feucht auszuwischen. Der Fäkalientank der Toilette ist zu entleeren und auszuspülen. (Keine Scheuermittel für die Reinigung verwenden. Die Fenster nicht mit spiritushaltigen Reinigungsmitteln reinigen.) Für Schäden haftet der Mieter. Ist die Reinigung nicht oder nur zum Teil erfolgt, so hat der Mieter für eine Innenreinigung 90-110 Euro, für eine Toilettenreinigung 100-120 Euro und für eine Außenreinigung 80-90 Euro zu zahlen.

  1. Fahrer

Die Fahrer müssen im Mietvertrag angegeben sein, mindestens 21 Jahre alt sein und ein Jahr im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse sein.

  1. Nutzung

Das Fahrzeug darf nur zum Camping üblichen Zwecken benutzt werden, nicht weiter- bzw. untervermietet werden und nicht von Personen mit ansteckenden oder anzeigepflichtigen Krankheiten genutzt werden. Folgeschäden gehen zu Lasten des Mieters.

  1. Auslandsfahrten

Fahrten ins Ausland, wo nicht eindeutig der Versicherungsschutz durch den Haftpflichtversicherer gewährleistet ist, sind zu unterlassen. Bei Zweifel bedarf es der Klärung vor Übernahme des Fahrzeuges durch den Vermieter. Entstehen im Reisegebiet Unruhen oder kriegerische Handlungen, so ist dieses Gebiet sofort zu verlassen. Der Mieter haftet in vollem Umfang für Folgeschäden.

  1. Reparaturen

Am Mietfahrzeug bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Vermieters.

  1. Unfall

Bei jedem entstandenen Unfall, Vandalismus, Brand, Wildschaden oder Diebstahl ist immer die zuständige Polizei zu verständigen. Zusätzlich ist ein Unfallmeldeformular mit den Angaben der Unfallbeteiligten bei der Rückgabe vorzulegen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Vermieter ist in jedem Fall sofort telefonisch oder per Fax zu verständigen. Der Vermieter behält sich vor, weitere Entscheidungen nach eigenem Ermessen zu treffen.

  1. Versicherungsschutz

Haftpflichtversicherung – unbegrenzte Deckung, Vollkasko – 1000 Euro und Teilkasko 1000 Euro Eigenbeteiligung ist speziell für Vermietfahrzeuge abgeschlossen. Reiserücktrittsversicherung und sonstige Versicherungen können vom Vermieter vermittelt werden.

  1. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet im Rahmen der jeweiligen Beträge der Selbstbeteiligung der einzelnen Versicherungen je Schadensfall in voller Höhe. Bei Schäden, welche von der jeweiligen Versicherung nicht anerkannt oder abgelehnt werden, haftet der Mieter in vollem Umfang. Gründe hierfür kann Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Alkohol oder Drogenkonsum sein. Weiterhin gelten die Bedingungen der jeweiligen Versicherungen.

  1. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugefügten Schäden, soweit dies im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Versicherungen abgedeckt ist. Für durch die Versicherungen nicht abgedeckte Schäden haftet der Vermieter nur, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen ein Ersatzfahrzeug zu stellen, wenn das gebuchte Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Für mittelbare Schäden haftet der Vermieter nicht, auch nicht für so genannten vertanen Urlaub. Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Abgabe im Fahrzeug zurücklässt.

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Vermieters, soweit gesetzlich zulässig.

  1. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so hat das keinen Einfluss auf die übrigen Bestimmungen. Die unwirksamen Bestimmungen müssen entsprechend umgedeutet werden, sodass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann.

 

 

 

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